Start der Badesaison : 250 Badegewässer ausgewiesen – Wasserqualität erneut hervorragend
Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung startet am 15. Mai, offiziell die diesjährige Badesaison im Land Brandenburg. Für 2025 wurden 250 Badegewässer ausgewiesen, die zuvor von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt worden sind. Davon sind 235 (94 Prozent) mit einer „ausgezeichneten“ Badegewässerqualität eingestuft worden. Weitere acht Badestellen erhielten das Prädikat „gut“ und zwei das Prädikat „ausreichend“.
Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres.
Innerhalb der Badesaison überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Badestellen insbesondere unter hygienischen Aspekten und führen Besichtigungen und Probennahmen durch. Sie sind auch die Ansprechpartner für Auskünfte über die aktuelle Wasserqualität und den Badestellenbereich, insbesondere in hygienischer Sicht.
An den ausgewiesenen Badestellen werden neben aktuellen Hinweisen zur Überwachung der Badestelle auch ein „Steckbrief“ mit Angaben zur Badestelle sowie das Symbol der Einstufung veröffentlicht. Alle Badestellen und aktuellen Informationen zur Badegewässerqualität sowie zur Ausstattung und Erreichbarkeit sind online veröffentlicht. Die Badestellenkarte wird regelmäßig aktualisiert.
Das Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot zum Beispiel aufgrund der Wasserqualität ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern an bestimmten Stellen nicht gebadet werden darf.
Fünf Badegewässer sind derzeit nicht eingestuft, da drei noch den Status „neu“ haben und bei zwei Gewässern aufgrund von Bewirtschaftungsmaßnahmen (Änderungen am Badegewässer) noch keine ausreichenden Datensätze für eine Bewertung nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung vorliegen. Eine Bewertung der Wasserqualität für diese Badestellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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