BerlinBrandenburg

Bundesweiter Warntag am 10. September

Am Donnerstag, 10. September, besteht trotz Alarm kein Grund zur Sorge: Ein bundesweiter Alarmtag soll erstmals die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Alarmsysteme testen, um diese im Ernstfall bestmöglich einsetzen zu können. Dieser Test findet erstmals 2020 statt und wird in der Folge jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Pünktlich um 11:00 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen in allen Ländern mit einem Probealarm die Warnmittel wie beispielsweise Sirenen ausgelöst.

Um 11:00 Uhr wird eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender, App-Server) geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen sind. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (z. B. die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes)), auf denen Sie die Warnung lesen, hören oder wahrnehmen. Parallel werden auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und in den Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Sirenen und Lautsprecherwagen).

Was sind die Ziele des bundesweiten Warntages?

Der bundesweite Warntag und die Probewarnung haben zum Ziel,

  • die Bevölkerung für das Thema „Warnung“ zu sensibilisieren,
  • Funktion und Ablauf der Warnung besser verständlich zu machen und
  • auf die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) aufmerksam zu machen.

Der bundesweite Warntag will dazu beitragen, Ihr Wissen um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und damit Ihre Selbstschutzfähigkeit zu unterstützen. Auch die nun bundesweit einheitlichen Sirenensignale sollen bekannter werden.

Wer ist für die Organisation verantwortlich?

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden. PM

Symbolbild: Pixabay.com