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Eine Sekunde entscheidet: Wann es am Rotlichtblitzer teuer wird

Ein kurzes Zögern an der gelben Ampel – anhalten oder weiterfahren – und im nächsten Moment erhellt ein Blitzen die Kreuzung. In dieser Situation kann schon eine Sekunde darüber entscheiden, ob Autofahrer mit Bußgeld und Punkten rechnen müssen oder ob sogar ein Fahrverbot verhängt wird. Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, verrät, was Autofahrer zu Rotlichtblitzern wissen müssen.

Ein oder zwei Blitze?

Rollt ein Fahrzeug lediglich knapp über die Haltelinie und bleibt noch vor dem Kreuzungsbereich stehen, liegt rechtlich kein Rotlichtverstoß vor. „Hier sprechen wir von einem Haltelinienverstoß, der mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird“, erklärt die Anwältin. Einen Haltelinienverstoß erkennen Autofahrer daran, dass es lediglich einmal blitzt. Denn an Rotlichtblitzern liegen zwei Induktionsschleifen im Asphalt: eine auf Höhe der weißen Haltelinie, die zweite weiter hinten im eigentlichen Kreuzungsbereich. Der erste Blitz löst aus, wenn die Haltelinie überfahren wird. Das zweite Mal blitzt es erst, wenn das Fahrzeug auch die zweite Schleife im Gefahrenbereich der Kreuzung passiert. Auf diese Weise erkennt das System, ob der Wagen weitergefahren ist oder noch zum Stehen kam.

Einfach oder qualifiziert?

Wird die Kreuzung bei roter Ampel komplett überquert, entscheidet die Dauer der bestehenden Rotphase über die Sanktionierungen. Leuchtet die Ampel beim Überfahren der Haltelinie weniger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Hier werden 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. War die Ampel allerdings länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dieser wird strenger geahndet, da der Gesetzgeber von einer deutlich höheren Gefahr für den querenden Verkehr ausgeht. „Bereits ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beginnen die Sanktionen für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung steigt das Bußgeld auf 320 Euro und bei einem Unfall auf 360 Euro“, weiß Melanie Leier.

Zu Fuß oder mit dem Rad?

Nicht nur Autofahrern drohen bei einem Rotlichtverstoß Konsequenzen. Radfahrer und Fußgänger begehen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie rote Ampeln missachten. Fußgänger müssen mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro rechnen. Für Radfahrer wird es allerdings teurer, denn für sie gilt ebenfalls die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß. „Während der einfache Rotlichtverstoß mit 60 Euro zu Buche schlägt, steigt das Bußgeld beim qualifizierten Rotlichtverstoß auf 100 Euro – bei Gefährdung oder Unfällen fällt es noch höher aus. Ein Punkt in Flensburg droht in beiden Fällen, auch wenn Radfahrer keinen Führerschein besitzen“, erklärt die Anwältin.

Bußgeldvorwürfe prüfen lassen

Ein Gang zum Anwalt kann sich lohnen, denn er ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist die Kosten einer Beratung. Geblitzt.de berichtet: 12 % der betreuten Fälle wurden eingestellt, bei weiteren 35 % bestand die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Titelbild: Pixabay lizenzfrei

Bild 2: Mario Kacner (mit KI-Unterstützung)