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Bundespolizeidirektion Berlin erlässt zum Jahreswechsel Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Aufgrund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin nun erneut eine temporäre Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (z. B. Pfeffersprays, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2025, 14:00 Uhr bis zum 2. Februar 2026, 04:00 Uhr, täglich jeweils in der Zeit von 14:00 Uhr bis 04:00 Uhr des Folgetages. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und den Hauptbahnhof Potsdam. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen im festgelegten Zeitfenster untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte geschützt werden. Diese Einschränkung ist aus Sicht der Bundespolizei erforderlich, da es wiederholt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen kommt. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.

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