AWO Kleinmachnow informierte über gesetzliche Neuregelungen in der Pflege
Kleinmachnow. Etwa 50 pflegende Angehörige und weitere Interessierte waren der Einladung des AWO-Ortsvereins (Arbeiterwohlfahrt) gefolgt, um sich im Bürgersaal des Kleinmachnower Rathauses über die neuen Pflegestärkungsgesetze I und II informieren zu lassen. Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende Edith Lowack erläuterten die Pflegeberaterin Britta Litsche und die Sozialarbeiterin Katja Worm von den Pflegestützpunkten in Werder und Kleinmachnow die wesentlichen Neuerungen.
So werden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Die Bewertung erfolgt nicht mehr nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit. Die Umstellung erfolgt bei lediglich körperlicher Beeinträchtigung ohne erneute Prüfung in den nominell nächst höheren Pflegegrad. Bei beeinträchtigter Alltagskompetenz kommt ein weiterer Grad hinzu. Die Pflegestufen 1 und 0 werden in den Pflegegrad 2 umgewandelt. Der Pflegegrad 1 wird nur bei Neueinstufungen vergeben.
Es besteht ein Anspruch auf Beratung durch die Krankenkassen. Diese sind auch verantwortlich für die Qualität der Pflege. Pflegende Angehörige haben das Recht auf eine Schulung und können bei Krankheit oder Urlaub für bis zu sechs statt bisher vier Wochen eine Vertretung beanspruchen. In den Pflegegraden 2 bis 5 gibt es bei vollstationärer Pflege keine Unterschiede mehr bei den zu entrichtenden Eigenanteilen. Diese werden ab 2017 voraussichtlich bei 580 Euro liegen. Pflegegeld und -sachleistung bei ambulanter und Leistungsbeitrag bei vollstationärer Pflege sind nach Pflegegrad gestaffelt. Als zweckgebundene Kostenerstattung gibt es bei ambulanter Pflege einen einheitlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro.
Mehr dazu ist unter www.pflegestaerkungsgesetz.de nachzulesen oder kann bei den Krankenkassen und Pflegediensten erfragt werden.
Text und Foto: Herbert Weiß