Kommunale Handlungsfähigkeit trotz Corona
Aufgrund der Corona-Krise mussten bereits viele Sitzungen von Stadt- und Gemeindevertretungen ausfallen. Das nun vom Landtag verabschiedete Notlagegesetz gestattet nun vorübergehend Video- und Telefonkonferenzen. Brandenburgs Städte und Kommunen sollen dadurch handlungs- und beschlussfähig bleiben.
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