Kostüm und Schminke – Wenn auf den Karnevalsumzug ein Bußgeld-Kater folgt…
Faschingskostüme als No-Go im Straßenverkehr? Ob ganz klassisch als Cowboy oder als filmreifer Superheld − wer den Karneval angemessen feiern will, kommt kostümiert zur Party. Autofahrern sei jedoch gesagt: Hinter dem Steuer sind Maske und Perücke in der Regel tabu und können im Rahmen einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld führen. Was im Detail zu beachten ist, weiß Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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