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Ab auf die Straße: ADFC setzt sich in Kleinmachnow durch

 

Eins zu Null für die Radler in Kleinmachnow: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte am gestrigen Mittwoch, den 14.02.2018, einer Klage gegen den Landkreis Potsdam-Mittelmark stattgegeben, nach der die bisher geltende Radwegsbenutzungspflich am Zehlendorfer Damm fallen soll.

 

Geklagt hatte der Verkehrsexperte Peter Weis stellvertretend für den ADFC. Weis wehrte sich mit der Klage gegen eine Anordnung der Verkehrsbehörde Potsdam-Mittelmark, nach der Radfahrer bisher den vorhandenen Radweg pflichtgemäß benutzen mussten. Der Zehlendorfer Damm schließt direkt an die Ländergrenze zu Berlin an und geht in die Machnower Straße über, in Berlin gilt die Benutzungspflicht jedoch nicht. Das Urteil könnte dafür sorgen, dass Radler von nun an selbst entscheiden können, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen möchten.

 

Zwar ist ein ausgewiesener Radweg vorhanden, dieser misst jedoch nur 1,5 Meter. An ihn schließt zudem ein Fußweg an, auf dem Spaziergänger nur 0,5 Meter Platz finden. Für einen kombinierten Geh-/Radweg seien jedoch insgesamt 2,5 Meter vorgeschrieben.

 

Das OVG stufte zudem den Ermessensbescheid der Verkehrsbehörde als fehlerhaft ein. Die Behörde hätte hier eine "besondere Gefahrenlage" gesehen, die weder Weis noch das Gericht erkennen konnten. Es sei somit nicht begründet, dass man als Radfahrer lediglich den Radweg benutzen dürfe.

 

Auch in Teltow und Stahnsdorf könnten nach diesem Uretil also einige Radwege von der Benutzungsoflicht befreit werden. "Der ADFC hat nun aber keinesfalls vor, im ganzen Land gegen jeden Radweg gerichtlich vorzugehen", so Weis. Er hoffe nach diesem Urteil auch auf "sachgerechte Entscheidungen" mit einer besseren Dokumentationslage von Seiten der Verkehrsbehörde.

 

Der ADFC will zu einer weitergehende Debatte über die Beschilderung von Radwegen in Brandenburg anregen.

Text: TSB, Foto via Pixabay