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Potsdam: Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe eröffnet

Am Montag, den 3. April 2017 nimmt die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe für das Land Brandenburg in Potsdam ihre Arbeit auf. Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in Psychiatrien und Behindertenheimen Leid und Unrecht erfuhren, erhalten hier Beratung und Unterstützung. Details stellten Sozialministerin Diana Golze und die Aufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe heute der Öffentlichkeit vor.

Aufarbeitung und finanzielle Hilfe für Betroffene

 

 

In der Bundesrepublik lebten zwischen 1949 und 1975 ca. 116.100 und in der DDR zwischen 1949 und 1990 rund 139.900 Mädchen und Jungen in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe. Bund, Länder und Kirchen wollen diesen Menschen helfen. Sie errichteten am 1. Januar 2017 die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Die gemeinnützige Stiftung wurde mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit 7,9 Millionen Euro an der Finanzierung. In der Potsdamer Anlauf- und Beratungsstelle in Potsdam werden den Betroffenen mit Wohnsitz im Land Brandenburg persönliche Beratung und Hilfe angeboten. Zudem können sie eine einmalige pauschale Geldleistung zur Verbesserung der Lebenssituation sowie Rentenersatzleistungen erhalten. Diana Golze: „Menschen, die Leid und Unrecht erlitten haben, benötigen sensible Beratung und Unterstützung. Die Stiftung kann das erlebte Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber sie erkennt das erlittene Leid an und unterstützt die Betroffenen auch finanziell.“

Die Aufgaben der Stiftung nehmen regionale Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern wahr. Im Land Brandenburg hat die Dienststelle der Aufarbeitungsbeauftragten, Ulrike Poppe, die Trägerschaft dafür übernommen. Ulrike  Poppe sagte: „Wir wollen denjenigen gute Ansprechpartner sein und Unterstützung bieten, die als Kinder und Jugendliche den teilweise unwürdigen Bedingungen in stationären psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen ausgeliefert waren. Zugleich werden wir dazu beitragen, geschehenes Leid und Unrecht aufzuarbeiten.“ 

Belastende Lebensbedingungen, die bis heute nachwirken

Die Lebensbedingungen in vielen Einrichtungen, die häufig auch einen geschlossenen Charakter hatten, waren belastend und entwürdigend. Fehlendes und wenig qualifiziertes Personal, eine lieblose Atmosphäre, große Schlafsäle, keine private Rückzugsmöglichkeit und schlechte sanitäre Verhältnisse gehörten zum Alltag. Es mangelte an Therapie- und Förderungsmöglichkeiten. Ein Teil der Betroffenen leidet bis heute unter den Folgen der damaligen Unterbringung. Hospitalisierungsschäden, Nebenwirkungen der hoch dosierten Medikamente und schwere psychische Belastungen gehören dazu.

Beispiele für individuelles Leid und Unrecht sind körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt, mangelnde (gesundheitliche) Versorgung, Verweigerung einer Schul- bzw. Berufsausbildung, Kinderarbeit oder Arbeit ohne (angemessene) Entlohnung. Beispiele für heute noch bestehende Folgewirkungen sind körperliche Schäden, Schlafstörungen, Depressionen, Traumatisierungen, Verbitterungs- und Hassgefühle, fehlende oder geringe Schulbildung oder frühzeitige Erwerbsunfähigkeit.

Betroffene können die "Stiftung Anerkennung und Hilfe" unter der Telefonnummer 0331 237 292-60 während der telefonischen Sprechzeiten erreichen:

  • Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr

Weitere Informationen unter www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de.

 

Quelle Bild- und Textmaterial: Bundesministerium für Arbeit und Soziales