Donnerstag, 23. Februar 2012

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Viel Lärm um nichts?

Sören Kosanke und Thomas Schmidt in der Kritik - Vorwürfe der Wahlfälschung unberechtigt?


Es war ein kleines Fanal. Eigentlich wollte der SPD-Landtagsabgeordnete Sören Kosanke am 5. Januar in entspannter Atmosphäre auf dem Neujahrsempfang der regionalen SPD Gäste empfangen. Doch BILD-Zeitung und Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN) machten ihm einen Strich durch die Rechnung.

Beide Blätter konfrontierten den 34-Jährigen mit dem Vorwurf der Wahlfälschung. Beiden Artikeln zufolge hätte der seit 2007 als Wirtschaftsförderer in Teltow tätige Kosanke nicht an der dortigen Kommunalwahl am 28. September 2008 teilnehmen dürfen. „Laut Gesetz ist man nur wahlberechtigt, wenn man vor Ort seinen Hauptwohnsitz hat. Dies soll laut Bild bei Kosanke nicht der Fall gewesen sein“, so zu lesen in den PNN vom 5. Januar.

Weiter heißt es in der PNN: „Die Eintragung in Teltows Wählerverzeichnis rechtzeitig zur Wahl ohne Hauptwohnsitz, also mit falschen Angaben würde dem Bericht zufolge den Straftatbestand der Fälschung von Wahlunterlagen erfüllen.“ Bürgermeister Thomas Schmidt soll, so der Vorwurf in der Presse, die Angelegenheit „gedeckt“ haben.
Schwere Vorwürfe vor dem Hintergrund, dass der aus Eberswalde stammende Kosanke seit dem 7. Oktober 2010 Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 5/1 des Potsdamer Landtages ist. Dieser Ausschuss soll „zur Aufklärung von möglichen Versäumnissen und Fehlern bei Verkäufen landeseigener Grundstücke und landeseigener Unternehmen zum Schaden des Landes Brandenburg und der Aufklärung der Verantwortung der Brandenburger Landesregierungen hierfür (Untersuchungsausschuss zur BBG- und Immobilienaffäre)“ beitragen.

Auf dem Teltower Neujahrsempfang am 5. Januar erklärte Kosanke die Anschuldigungen für unhaltbar: „Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.“ Zu Recht, wenn man einen Blick in das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz wirft. Darin heißt es unter Paragraph 10 Absatz 1 wörtlich: „Eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebietes liegt, wird am Ort der Nebenwohnung auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat.“ Darin heißt es wiederum unter Paragraph 7 Absatz 1 und 2: „Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz. Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.“

Wie Kosanke über seinen Anwalt Johannes Eisenberg am 9. Januar mitteilen ließ, sind Domizilwille und Ausführung der Wohnsitzverlegung mit der Vertragsunterzeichnung und mit Schlüsselübergabe am 24. September 2008 vollzogen worden. Weiter heißt es in der Erklärung: „Der Mandant war berufstätig in Teltow und zugleich in verschiedenen bürgerschaftlichen Vereinen intensiv tätig (Förderverein Teltower Rübchen als Beispiel).“ Somit habe der Lebensmittelpunkt eindeutig in
Teltow gelegen.

Aufgrund eines Anrufes aus der Bevölkerung seien damals Zweifel an einem Wohnsitz Kosankes aufgekommen, der ihn berechtigt hätte, an den Kommunalwahlen 2008 teilzunehmen. Nachforschungen der Stadt Teltow ergaben, dass Kosanke nach eigenen Angaben die Wohnung am 25. September, also drei Tage vor der Kommunalwahl, bezogen hatte. „Demnach war er berechtigt, an den Wahlen teilzunehmen“, so eine Stellungnahme des Teltower Bürgermeisters vom 9. Januar.

Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Potsdam, ob sich Kosanke eines Vergehens schuldig gemacht hat.

(Niebel/Schimpf)

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