Teltow

Kleingartenpächter müssen weg: Eigentümer versendet Räumungsklagen

Die Hoffnung auf Weiternutzung ihrer Parzellen wird für Kleingartenpächter in Teltow immer kleiner. „Diesen Monat wird den meisten Pächtern eine Räumungsklage zugehen“, teilte Kurt Breitenstein, Eigentümer der betroffenen Fläche in Teltow-Seehof, Mitte März mit. Ausgenommen seien einige wenige, die bereits zuvor ihre Absiedlung durch ihre Unterschrift bekundet haben. Denjenigen, die ihr Grundstück bis dato nicht freiwillig räumen wollten bietet er an, sich auch nach Eintreffen der Klage umzuentscheiden, seinen Anspruch anzuerkennen und keine weiteren Schritte einzuleiten. „Ihnen entstehen dadurch keine weiteren nennenswerten Kosten“, heißt es in einem Brief von Kurt Breitenstein an die Pächter. Alle, die sich zu diesem Weg entscheiden, garantiert er außerdem bis zum 31. Oktober dieses Jahres keine Räumungsmaßnahmen einzuleiten. Dadurch soll den Pächtern gewährleistet werden, die entsprechenden Kleingärten freiwillig und ohne Räumungskosten zu räumen.

Unzufrieden ist Kurt Breitenstein jedoch mit dem geänderten Flächennutzungsplan des Grundstückes. „Die Versuche seitens des Vorstandes (Anmerkung der Redaktion: Gemeint ist der Vorstand der Kleingartensparte Carl-von-Ossietzki in Teltow-Seehof), mit Hilfe der Kommunalpolitik die Gartensparte zu erhalten, war kontraproduktiv zu unserer sozialverträglichen Lösung, die wir über das letzte Jahr gesucht haben“, heißt es in seinem Brief weiter. Nachdem bekannt wurde, dass die Kleingärten in Teltow für Wohnbau weichen sollen, verabschiedeten Teltows Stadtverordnete einen Antrag, der das betreffende Flurstück in Fläche für kleingärtnerische Nutzung umwidmete.

Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt versteht die Aufregung des Eigentümers nicht: „Mit dem Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die betroffene Fläche gar aufgewertet. Eine Bebauung war mit Wohneinheiten war auch in der Vergangenheit nicht möglich. Die Fläche war Grünland.“ Die Räumung wird der Beschluss nicht verhindern. „Das Ziel des Erhalts der Gartensparte kann dadurch nicht erreicht werden“, so Breitenstein. Fest steht damit, dass die Parzellen vermutlich bis zum Ende des Herbstes geräumt sein werden. Was im Anschluss mit der Freifläche passiert, ist weiterhin unklar.

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Text: ste / Foto: Verlag