Stahnsdorf

Landkreis versetzt vier Bewohner nach Brand im Flüchtlingsheim Stahnsdorf

Im vergangenen Jahr hat es ca. 70 Einsätze der Feuerwehr im Stahnsdorfer Übergangswohnheim für Asylsuchende gegeben. Dies waren oft Fälle von Fahrlässigkeit, die auch durch die unsachgemäße Benutzung von ungenehmigten Elektrogeräten hervorgerufen wurden. „Die Kosten für einen solchen Einsatz liegen je nach Einsatzdauer und eingesetzten Mitteln zwischen 120 und 300 Euro“, teilt ­Jana ­Bollinger, Fachbereichsleiterin der Hauptverwaltung der Gemeinde Stahnsdorf, mit.

Die Kosten für den großen Brandeinsatz am 30. Oktober 2016 dürften weit darüberliegen. Das vermutlich vorsätzliche Legen zweier Brände im Wohnheim durch einen Bewohner führte nicht nur, wie in allen anderen Fällen der Alarmierung auch, zur Evakuierung und Betreuung von jeweils mehr als 100 Personen durch die Rettungskräfte, sondern auch der Behandlung von sieben Personen mit leichter Rauchgasvergiftung im Krankenhaus.

Nun hat der Landkreis reagiert und „eine Prüfung der Zweckmäßigkeit der Brandmeldeanlagen in beiden Häusern veranlasst“, sagt Gemeindevertreter Christian Kümpel (FDP). Er hat sich allgemein dafür eingesetzt, dass sich im Heim etwas in Richtung Brandschutz bewegt. Zu den konkreten Maßnahmen des Kreises gehört beispielsweise die Ausstattung sämtlicher Elektroherde mit Zeitschaltern. Die Bewohner müssen dann während der gesamten Zeit am Herd präsent sein, damit das Essen gar wird.

Des Weiteren soll es in Zusammenarbeit mit der Stahns­dorfer Feuerwehr im Frühjahr Schulungen für die Bewohner geben. Mehrsprachige Belehrungen in den Fluren weisen die Bewohner zudem auf einen adäquaten Umgang mit Elektrogeräten sowie korrektes Verhalten im Brandfall hin.

Allerdings wurden seit der Eröffnung der Heime die Einsätze mehrfach durch technisch bedingte Fehlalarme überempfindlicher Brandmelder ausgelöst. „Die technischen Mängel sind inzwischen offenbar weitgehend behoben worden“, sagt Dr. Thomas Kaminsky, Teamleiter und Koordinator des Übergangswohnheims Stahnsdorf II. Auch die Gemeindeverwaltung bestätigt, dass die Anlagen bereits nachjustiert wurden und sich die Zahl der Fehlalarme seitdem verringert hat.

Im laufenden Ermittlungsverfahren zur Brandstiftung im Oktober hat die Polizei nunmehr vier Personen vernommen, wie Landrat Wolfgang Blasig in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilt. Bisher konnte allerdings nicht geklärt werden, wer von diesen Personen Zeuge und wer Tatverdächtiger ist. Zum Eigenschutz dieser Personen wurden diese nun in vier unterschiedliche Heime des Landeskreises verlegt. Dadurch wollte der Landrat einer Selbstjustiz unter den Bewohnern vorbeugen. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verlegung der vier Vernommenen „insbesondere zum Eigenschutz
der umgesetzten Personen“ erfolgte.   

 

Text und Foto: M. Pilz