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Anruf vom Finanzamt: Vorsicht vor neuer Betrugsmasche

Aus aktuellem Anlass weist die Senatsverwaltung für Finanzen auf Betrugsversuche mit fingierten Anrufen der Berliner Verwaltung hin. Konkret geht es um Fälle, in denen Anrufer sich als Beschäftigte des Finanzamts Neukölln ausgeben. Diese berichten von Lotteriegewinnen im Ausland, für deren Auszahlungen zunächst Gebühren und Steuern an das Finanzamt entrichtet werden müssten. Hierfür wird telefonisch eine Kontoverbindung mitgeteilt oder die Bitte ausgesprochen, das Geld per Western Union ins Ausland zu überweisen. Sollten die Betroffenen den geforderten Betrag nicht zahlen können, würden auch Ratenzahlungen akzeptiert. Wer berechtigtes Misstrauen hat, wird außerdem von weiteren Personen telefonisch kontaktiert, die sich als Beschäftigte der Justizverwaltung ausgeben. Diese Anrufe sollen den Wahrheitsgehalt der Aussage des Finanzamts unterstreichen und Betroffene unter Druck setzen und einschüchtern.

Wichtig: Die Berliner Finanzämter nehmen grundsätzlich keinen telefonischen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürger auf, um diese aufzufordern, Gebühren und Steuern für einen ausländischen Lotteriegewinn zu überweisen oder diese per Western Union zu transferieren. Die Auszahlung eines Lotteriegewinns wird von einem Finanzamt ebenfalls nicht in Aussicht gestellt. Betroffene schützen sich am besten vor diesen Betrugsversuchen, indem sie grundsätzlich nicht über persönliche oder finanzielle Verhältnisse am Telefon sprechen oder das Telefonat bei jeglichen Versuchen der Einschüchterung unverzüglich beenden. Auch die Nutzung ausländischer Bankverbindungen kann in solchen Fällen ein Hinweis auf betrügerische Absichten sein. Verdächtige Anrufe sollten der Polizei gemeldet werden.

Offenbar hat sich die Masche auch schon auf Brandenburg ausgeweitet, wie die Polizeidirektion West heute berichtet. In Stahnsdorf erhielt am Donnerstag zur Mittagszeit eine Dame den Anruf eines angeblichen Staatsanwaltes. Dieser teilte der Frau mit, dass sie wegen eines Lotterievertrages Schulden habe und nun ein Rechtsanwalt eingeschaltet worden sei. Sie wurde kurze Zeit später erneut angerufen und nun aufgefordert, einen vierstelligen Bargeldbetrag über ein Geldtransferunternehmen ins Ausland zu überweisen. Die Frau reagierte völlig richtig, überwies nichts und informierte die Polizei.

Text: Landespressedienst Berlin/ Foto: pixabay