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Bei Pflanzenschutzmaßnahmen auf Schutz von Honigbiene & Co. achten

Im Frühling summt und brummt es in den Wiesen und Obstbäumen. Honigbienen, Hummeln und Wespen sind als Bestäuberinsekt sehr bedeutsam und leisten hervorragende Dienste für die Bestäubung. Allerdings gibt es auch jede Menge Schädlinge, die entfernt werden sollen. Damit den Kulturpflanzen und auch den Bienen & Co nichts passiert, müssen einige Dinge beachtet werden. Darauf weist der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hin.


Auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sollte während der Blüte der Kulturen möglichst verzichtet werden. Unbedingt notwendige Anwendungen werden am besten außerhalb des täglichen Bienenflugs durchgeführt. Ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Blüte von Kulturpflanzen unbedingt notwendig, zum Beispiel gegen Monilia-Spitzendürre und -Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst, den Sclerotinia-Pilz oder Schotenschädlinge in Raps, sind die Regelungen zum Bienenschutz konsequent einzuhalten. Diese gelten uneingeschränkt für Pflanzenschutzmittelanwendungen im Haus- und Kleingartenbereich.

Bienenschutz und gute fachliche Praxis

Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals – auch nicht nachts – in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass blühende Unkräuter im Pflanzenbestand sowie blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen nicht von solchen Pflanzenschutzmitteln getroffen werden. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, beispielsweise das Beachten der Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sind zwingend einzuhalten.


Insektizide mit der Kennzeichnungsauflage NN410, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb vermieden werden oder erst in den Abendstunden erfolgen.

Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen geboten! Tankmischungen mehrerer Insektizide, auch wenn sie einzeln als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können wegen der sich addierenden Wirkung nicht als bienenungefährlich betrachtet werden. Auch Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden können die Bienengefährlichkeit
erhöhen. Unbedingt einzuhalten sind die Regelungen der Bienenschutzverordnung und die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel.

Vorsicht bei der Aussaat von Sommerkulturen mit gebeiztem Saatgut

Beim Einsatz von Saatgut, das mit Insektiziden gebeizt wurde, ist Abdrift von Beizstäuben unbedingt zu vermeiden. Auf die Verwendung entsprechender Aussaattechnik ist zu achten. Die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide behandeltem Maissaatgut ist nach wie vor verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt auch für weitere Kulturen wie Raps, einschließlich Sommerraps, und Getreidearten.

In einigen Fällen wurden in den letzten Jahren Pflanzenschutzmittelrückstände in Honig gefunden. In Einzelfällen kam es zu Rückstandshöchstmengenüberschreitungen, sodass der Honig nicht mehr vermarktungsfähig war. Im Raps sollten daher Acetamiprid-haltige Pflanzenschutzmittel (Mospilan SG, Danjiri) trotz Einstufung als bienenungefährlich (B4) nach Möglichkeit nur vor der Blüte eingesetzt werden. Die Anwendung dieser Mittel in Kombination mit Netzmitteln ist verboten.

 Um Rückstände im Honig zu vermeiden, sollte auch der Einsatz Glyphosat-haltiger Herbizide auf blühende Pflanzen vermieden werden. Halter oder Nutzer sollten auf jeden Fall ihre landwirte und Gärtner auf den Insektenschutz ansprechen, um Verunreinigungen und Bienensterben vorzubeugen.

 

Text: aj/PM

 

Foto: Bee by danielmueller70 via Pixabay (CC0 Public Domain)