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Klage gegen Wannsee-Flugrouten abgewiesen

Nach monatelangem Hin und Her wurde am Donnerstag die umstrittene Wannsee-Flugroute des BER bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte Klagen von Anwohnern und Gemeinden abgewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Als Grundlage diente ein Gutachten, das prüfen sollte, wie wahrscheinlich ein Flugzeugabsturz ist.

Die Route soll über den Wannsee und Zehlendorf in Berlin sowie über Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow führen. In der Nähe des Wannsees würde ein Forschungsreaktor überquert. Der Forschungsreaktor BER II liefert Neuronen für Grundlagenforschung. Er wird vom Helmholtz-Zentrum am Wannsee betrieben. Er liefert Neutronen für wissenschaftliche Untersuchungen. Über der Anlage herrscht ein eingeschränktes Flugverbot bis zu einer Höhe von 700 Metern. Die Flugzeuge vom Hauptstadtflughafen hätten hier allerdings schon eine Höhe von mehr als 1500 Metern. Der Reaktor soll bereits 2019 abgeschaltet werden.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatten die Route Anfang 2012 festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht untersagte sie jedoch ein Jahr später, weil das Absturz- und Anschlagsrisiko über dem Forschungsreaktor nicht ermittelt worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung wieder auf und forderte, Risiken und Alternativen genauer zu prüfen. Das OVG urteilte nun, das von den Klägern befürchtete Risiko eines betriebsbedingten Flugunfalls liege im Bereich des sogenannten Restrisikos, das als "Lebensrisiko" von jedem zu tragen sei.

Nach zahlreichen Verspätungen im Bauprozess wird eine Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens BER noch vor Herbst 2019 sehr wahrscheinlich nicht mehr stattfinden. Die Wannsee-Flugroute ist eine von vier möglichen Strecken für die Passagiermaschinen, die von der nördlichen Startbahn des BER in Richtung Westen fliegen sollen.

Foto: Luftbild Flughafen Berlin-Brandenburg by Oltau via Wikimedia Commons [CC BY 3.0]