Freitag, 18. Mai 2012

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„Nun sag, wie hast du´s mit der Religion?“

Die lokal.reporter und die „Scheinheiligkeit“

„Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?“ Es ist diese Gretchenfrage, mit der häufig konfrontiert wird, wer sich nicht ewig unbedingt, dennoch dauerhaft binden möchte. Nein, die Rede ist an dieser Stelle nicht von Dr. Heinrich Faust, über dessen moralische und eben religiöse Festigkeit sich Margarete Sicherheit verschaffen möchte, bevor sie eine festere Bindung mit ihm eingeht. Die Rede ist von Arbeitnehmern, die sich in kirchlichen Einrichtungen um eine dauerhafte Anstellung bemühen. Doch bereits das Grundgesetz stellt in Artikel 3 klar: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Niemand darf unter anderem seiner religiösen oder politischen Anschauungen wegen benachteiligt oder bevorzugt werden. Laut Paragraf 9 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine unterschiedliche Behandlung in Beschäftigungsfragen jedoch zulässig, „wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“ In Zeiten knapper und miserabel bezahlter Arbeitsplätze mag der eine oder andere Bewerber da bisweilen schnell zum „Scheinheiligen“ konvertieren. Die lokal.reporter hörten sich in der Region um, wie die entsprechenden Arbeitgeber mit dem Problem umgehen.

„... aber religiös bin ich nicht“

„Ich hatte erst einen befristeten Arbeitsvertrag. Als ich unbefristet übernommen wurde, hab ich mich dann taufen lassen.“ Es ist ein Lehrer der evangelischen Hoffbauer-Stiftung, dem diese Beichte leger über die Lippen geht. „Ich find das toll, hier zu arbeiten und ich will den Job hier auch, aber religiös bin ich nicht.“ Die Hoffbauer-Stiftung erwartet bei Festanstellung ihrer Mitarbeiter deren Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche.
„Das ist ja offensichtlich ein ideeller Mensch. Er sucht ja Ideale für sich“, sagt der Schulleiter des Evangelischen Gymnasiums KLeinmachnow, Peter Brandsch-Böhm. „Und da kann als formaler Aspekt oder muss als formaler Aspekt – an irgendwas muss man das festmachen – die Taufe stehen.“ Einen missionarischen Ansatz habe man allerdings nicht, stellt Brandsch-Böhm klar. „Bei Menschen, die keiner christlichen Kirche angehören, sagen wir nicht, wir stellen dich erst ein, wenn du getauft bist – das wäre eine absurde Idee und würde nicht dem entsprechen, was wir versuchen zu formulieren“, so Frank Hohn, Vorstandsvorsitzender der Hoffbauer-Stiftung. „Wir würden miteinander vielleicht eher in eine Verabredungssituation kommen. Also lass‘ uns doch mal schauen, wie die Situation in drei Jahren aussieht.“ Hohn ergänzt aber: „Wir würden allerdings auch aus unserer Prägung, aus unserer Erwartung, keinen Hehl machen.“ Und ja, es gibt eine evangelische Personalpolitik, stellt Hohn klar. „Wir haben eine biblischen Bezug: Liebe deinen Nächsten! Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen! ...“ Eltern suchen Werte und wissen, dass sie diese hier finden. Hohn verweist auf das Profil der Stiftung. Andere Einrichtungen könnten schon vergleichbare Werte haben, ergänzt Brandsch-Böhm, aber ob immer klar sei, wo diese herstammen, lässt er als Frage im Raum stehen. Schulzulassungen für Kinder erfolgen nicht nach konfessioneller Auswahl. Für Mitarbeiter gibt es den Kurs „Evangelisches Profil stärken“. Der Anspruch auf Aufrichtigkeit bei Angaben zu Religionsausübung wird christlichen Arbeitgebern jedenfalls gesetzlich zugesichert. Laut AGG ist es ihr gutes Recht „von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können“ ...

(Gemälde von James Joseph Jacques Tissot)

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des lokal.reports oder hier online.

„Nun sag, wie hast du´s mit der Religion?“