Bestreitet Scholl den Mord?
Staatsanwaltschaft ermittelt weiter
„Solange die Ermittlungen laufen, geben wir über Details keine Auskunft“, mehr ist der Oberstaatsanwältin Bianca Stohr auch fünf Wochen nach dem Mord an Brigitte Scholl (67) nicht zu entlocken. Somit hüllt sich die ermittelnde Potsdamer Behörde nach wie vor in Schweigen, was Tathergang, Mordmotiv und Ermittlungsrichtung angeht.
Die wohl spektakulärste Entwicklung nahm der Mordfall Scholl am 25. Januar mit der Verhaftung des Ehemannes und ehemaligen Ludwigsfelder Bürgermeisters, Heinrich Scholl. Die Staatsanwaltschaft hegt gegen das langjährige Stadtoberhaupt den dringenden Verdacht, seine Frau kurz vor Jahresende ermordet zu haben. Konkret werde Scholl heimtückischer Mord zur Last gelegt. Seitdem sitzt der 68-Jährige in der JVA Brandenburg.
Während die Spurensicherung der Kriminalpolizei das Haus der Familie in der Walter-Rathenau-Straße auch Tage nach Scholls Verhaftung noch nach sachdienlichen Hinweisen durchsuchte, tauchte indes ein bisher unbekanntes Buch auf und ein dubioser Anrufer bedrohte elf Bürger der Stadt.
Unter dem Pseudonym „Henry Sanders“ veröffentlichte Heinrich Scholl die Erzählung „Wachgeküsst“. Ob die darin beschriebene Geschichte in irgendeinem Zusammenhang zum aktuellen Fall steht, muss bloße Vermutung bleiben. Im Internet findet sich jedenfalls kein Hinweis zu diesem Buch – abgesehen von den zahlreichen Berichterstattungen in einschlägigen Medien, die dieses Buch plötzlich für sich entdeckt haben und nun gnadenlos ausschlachten.
Auch, ob ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Mord an Brigitte Scholl und jenem Anrufer besteht, der nach Heinrich Scholls Verhaftung elf Ludwigsfelder Bürgern gedroht habe, ihnen werde ähnliches zustoßen, bleibt abzuwarten. Die Ermittlungen der Polizei laufen.
Glaubt man den Berichten in der Tagespresse, so bestreitet Heinrich Scholl die Tat. Seine Verteidigerin Heide Sandkuhl wollte sich gegenüber der Regional Rundschau zu diesen Meldungen allerdings nicht äußern. Sie werden in Kürze einen neuen Haftprüfungsantrag stellen, kündigte sie dagegen in der Tagespresse an. Ein erster Antrag war am 31. Januar von ihr zurückgezogen worden, da noch weitere Zeugen vernommen werden sollten.
Wie Oberstaatsanwältin Bianca Stohr mitteilte, könne ein Häftling in Untersuchungshaft jederzeit eine Haftprüfung beantragen. Befindet sich ein Häftling nach sechs Monaten noch immer in Haft, ohne das ein Urteil ergangen ist, müsse eine Haftprüfung von Amts wegen eingeleitet werden.
Der Ludwigsfelder Bürgermeister Frank Gerhard ließ über das Stadtportal im Internet mitteilen, dass er und die Stadtverwaltung „bis zum hoffentlich baldigen Abschluss der Ermittlungen und der endgültigen zweifelsfreien Aufklärung des Tötungsdeliktes durch Polizei und Justiz“ diesbezüglich keine Erklärungen abgeben werden. Nur so viel: „Die Stadt steht den neuesten Entwicklungen (...) fassungslos gegenüber. (...) Das Geschehene übersteigt in seiner Grausamkeit das normale menschliche Vorstellungsvermögen.“
Text: C. Schimpf/Foto: M. Schimpf

