Von der Kleingartenidylle zur Baustelle
Wie Gartenparzellen langsam aus dem Stadtbild verschwinden
Die Kleingartensparte „Lessinggraben e.V.“ ist Geschichte. Nachdem in den letzten Monaten die Datschen Stück für Stück abgetragen wurden und die gesamte Anlage dem Erdboden gleichgemacht wurde, löste sich Ende Januar der Verein offiziell auf.
Der Eigentümer Kurt Breitenstein beantragte bereits 2004 die Umwidmung des Grundstückes in Bauland, auf dem sich seit der Wende die Gartenanlage befand. Seehof ist eben ein lukratives Fleckchen Erde. 2008 gaben die Teltower Stadtverordneten seinem Antrag statt. Bis 2018 wurde den 50 Pächtern vertraglich ein Bleiberecht zugesichert. „Aber könnten Sie sich noch erholen, wenn nebenan der Bagger rollt?“, fragt ein Ehepaar, als sie ihre letzten Habseligkeiten von der Anlage tragen. Mittler zwischen Parzellenpächter und Grundstückseigentümer ist in diesem Fall der Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. Der hatte eine Vereinsversammlung einberufen, um einen sozialverträglichen Umzug zu organisieren. „40 der 50 Pächter wollten lieber heute als morgen gehen“, erklärt Kreisgeschäftsführer Friedrich Niehaus. „Dann wurde eine Zahl genannt und schon waren 45 bereit, aufzugeben“, so Niehaus weiter. „Da wollten wohl einige pokern. Da war einer, die Parzelle war auf 27 000 geschätzt, der wollte 87 000 Euro haben.“ Das liege aber auch daran, so ein ehemaliger Pächter des Lessinggraben e.V., dass viele Kleingärtner die zulässige Bebauung von 30 Quadratmetern um bis zu 40 Quadratmeter überschritten haben.
Das bestätigen auch Ursula und Bernd Kuhlmey, Teileigentümer des Grundstückes der benachbarten Kleingartenanlage „Carl von Ossietzky“ (C.v.O.). „Da haben Leute Riesen-Datschen mit Keller illegal gebaut.“ Auch sie hätten ihr Bodeneigentum gern als Bauland ausgewiesen. Aber außer „Lessinggraben“ haben alle anderen Anlagen „solche Auflagen gekriegt, da darf das nur noch Ackerland werden, wenn die Gärten wegkommen“, klärt Niehaus auf. Die Kuhlmeys jedoch berufen sich auf einen ungültigen Pachtvertrag aus dem Jahre 1989 und „die Baugenehmigung auf den Parzellen am Lessinggraben“. Am 24. Juli 1990 informierte der Kreisverband Potsdam die Pächter, dass mit Inkrafttreten des Staatsvertrages vom 1. Juli 1990 der Paragraf 18 des LPG-Gesetzes ungültig wurde und forderte sie gleichzeitig auf, sich mit den Eigentümern in Verbindung zu setzen ...
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