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Zusätzliche Millionen für die Verbesserung und den Ausbau der Kindertagesbetreuung

Das Land Brandenburg und der Bund fördern mit zusätzlichen Mitteln den weiteren Kita-Ausbau: Brandenburg stellt in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 20 Millionen Euro für die qualitative Verbesserung von bestehenden Kita Plätzen bereit (je 10 Millionen Euro im Jahr). Vom Bund bekommt Brandenburg bis Mitte 2022 insgesamt rund 32 Millionen Euro für den weiteren, bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum Schuleintritt (U6-Ausbau). Die Mittel fließen zusätzlich zur gesetzlichen Förderung laut Kita-Gesetz in Höhe von knapp 371 Millionen Euro.

Darüber hat Jugendstaatssekretär Thomas Drescher das Brandenburger Kabinett gestern in Potsdam unterrichtet. „Wir wollen jedem Kind von Anfang eine optimale Betreuung und gute Bildungschancen im Land ermöglichen. Dafür unterstützen wir die Kommunen finanziell bei der Modernisierung und qualitativen Verbesserung bestehender sowie der Schaffung neuer Kita-Plätze“, so Drescher gegenüber Journalisten in Potsdam.

Für die qualitative Verbesserung von bestehenden Kita-Plätzen wird das „Landesprogramm in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung“ aufgelegt. Es ist für Kinder im Krippen-, Kindergartenalter sowie Kinder im Grundschulalter da. Förderfähig sind kleinteilige Investitionen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen oder auch bauliche Anpassungsmaßnahmen wie z.B. schalldämpfende Maßnahmen in Gruppenräumen und Modernisierungen von sanitären Einrichtungen. Die Förderung kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, für finanzschwache Kommunen sind 75 Prozent der förderfähigen Kosten zuwendungsfähig. Hierzu stellt das Land für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 10 Mio. EUR zur Verfügung, die Antragstellung muss bis zum 01. Dezember 2017 erfolgen.

Bund und Länder haben sich über den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum Schuleintritt geeinigt und vereinbart, dass sich der Bund (neben den Investitionen für die ersten drei Ausbauphasen 2008-2013,  2013-2014 und 2015-2018) mit zusätzlichen weiteren Investitionen im Rahmen eines vierten „Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 mit bundesweit 1.126 Millionen EUR beteiligt. Zur Gewährung der Investitionszuschüsse wird das 2008 errichtete Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes entsprechend aufgestockt. In Erweiterung der bisherigen Investitionsprogramme wurde dieses Programm für andere Altersgruppen geöffnet, so dass nunmehr die Schaffung und Ausstattung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder „von der Geburt bis zum Schuleintritt“ förderbar ist (U6-Ausbau). Brandenburg erhält 2017-2020 einen Betrag in Höhe von rund 32 Millionen. Diese zusätzlichen Mittel stehen für Vorhaben bereit, die zwischen dem 01.07.2016 bis 30.06.2022 realisiert werden. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Anträge für das Bundesprogramm müssen bis zum 31. März 2018 gestellt werden.

 

Weitere Informationen:

Landesinvestitionsprogramm „Kindertagesbetreuung 2018 – 2019“

Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017–2020“

Landes- und Bundesinvestitionsprogramm

 

 

Text: MBJS Brandenburg